Satzung des Fördervereins der Filialkirche "Maria Heimsuchung" Löffelscheid e.V.

 

Satzung

 

Förderverein

 

Filialkirche "Maria Heimsuchung" Löffelscheid e.V.

 

 

§1

Name und Sitz des Vereines

 

  1. Der Förderverein Filialkirche "Maria Heimsuchung" Löffelscheid e.V. mit Sitz in Peterswald-Löffelscheid, Ortsteil Löffelscheid verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke„ der Abgabenordnung.

  2. Der Verein hat seinen Sitz in 56858 Peterswald-Löffelscheid, Hauptstraße 28.

 

 

§2

Aufgaben des Vereines

 

  1. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

  2. Ziel des Vereines ist es die laufende Sanierung, Renovierung und Restaurierung der sich im Besitz der Kath. Pfarrgemeinde Peterswald-Löffelscheid befindlichen Filialkirche in Löffelscheid ideell und finanziell zu unterstützen.
  3. Mittel des Vereines dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereines sind ehrenamtlich tätig und erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereines. Auch sonstige Personen und Institutionen dürfen nicht durch Ausgaben, die dem Vereinszweck zuwiderlaufen, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  4. Der Verein ist politisch und konfessionell nicht gebunden.

 

 

§3

Geschäftsjahr

 

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

 

 

§4

Mitgliedschaft

 

  1. Mitglied des Vereines kann jede natürliche oder juristische Person werden. Minderjährige bedürfen der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters.

  2. Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung erworben, die der Annahme durch den Vorstand bedarf.
  3. Die Mitgliedschaft endet durch den Tod; bei juristischen Personen mit deren Auflösung sowie durch Austrittserklärung oder Ausschluss.
  4. Der Austritt ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende durch schriftliche Kündigung gegenüber dem Vorstand zu erklären.
  5. Der Ausschluss kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes durch den Vorstand beschlossen werden. Ein wichtiger Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn ein Mitglied des Vereines sich schuldig gemacht hat, durch das Ruf und Ansehen des Vereines nachhaltig beeinträchtigt oder durch das dem Verein Schwierigkeiten bereitet werden, seinen Zweck zu erfüllen.

 

 

§5

Beitrag

 

Die Höhe des Beitrages kann von jedem Mitglied frei bestimmt werden; der Mindestbeitrag beträgt jedoch pro Mitglied 2,00 Euro pro Monat. Der Jahresbetrag in Höhe von 24,00 Euro wird am 01.02. jeden Jahres abgebucht.

 

 

 

§6

Organe des Vereins

 

Die Organe des Vereines sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

 

 

 

§7

Mitgliederversammlung

 

  1. Die Mitgliederversammlung wird wenigstens einmal im Jahr durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden einberufen. Die Einladung erfolgt durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Zell. Die Einberufungsfrist beträgt zwei Wochen. Anträge und Ergänzungen zur Tagesordnung müssen spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung dem Vorsitzenden schriftlich mitgeteilt werden.

  2. Die Mitgliederversammlung beschließt über alle ihr nach dem Gesetz oder nach dieser Satzung zugewiesenen Fragen, insbesondere über:

    a) Wahl des Vorstandes
    b) Wahl von 2 Kassenprüfern
    c) Den Rechnungsbericht des Kassenführers
    d) Die Entlastung des Vorstandes
    e) Änderungen und Ergänzungen der Satzung sowie Beschluss zur Auflösung des Vereines bedürfen einer Zweidrittel-Mehrheit
  3. Beschlüsse der Mitgliederversammlung mit Ausnahme §7 Abs. 2e werden grundsätzlich mit einfacher Mehrheit gefasst, stimmberechtigt sind alle zum Zeitpunkt der Versammlung anwesenden Mitglieder. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden. Abstimmungen erfolgen grundsätzlich offen. Die Mitgliederversammlung kann auf Antrag mit einfacher Mehrheit beschließen, geheim abzustimmen.
  4. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn der Vorstand dazu einlädt, oder mindestens ein Viertel der Mitglieder dies beim Vorstand beantragen.
  5. Der Vorsitzende des Vorstandes leitet die Mitgliederversammlung.
  6. Über den Ablauf der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen, das von dem Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.
  7. Alle nicht der Mitgliederversammlung vorbehaltenen Aufgaben obliegen dem Vorstand.

 

 

§8

Vorstand

 

  1. Der Vorstand besteht aus:

    a) dem/der Vorsitzenden b) dem/der stellv. Vorsitzenden
    c) dem/der Kassierer/in d) dem/der stellv. Kassierer/in
    e) dem/der Schriftführer/in f) dem/der stellv. Schriftführer/in
    g) dem/der Beisitzer/in  






  2. Die Vorstandsmitglieder werden auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Der alte Vorstand bleibt bis zur Neuwahl des neuen Vorstandes im Amt. Wählbar ist jedes Vereinsmitglied, welches das 18. Lebensjahr vollendet hat.
  3. Vorstandsmitglieder im Sinne des §26 BGB sind der Vorsitzende und der stellv. Vorsitzende. Beide sind einzelvertretungsberechtigt.
  4. Sitzungen des Vorstandes werden vom Vorsitzenden, im Verhinderungsfall vom stellv. Vorsitzenden einberufen. Die Sitzungen sind öffentlich. Vereinsmitgliedern kann durch Beschluss des Vorstandes die Teilnahme gestattet werden.
  5. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß mit einer Frist von 7 Tagen geladen und mindestens 5 Mitglieder anwesend sind.
  6. Über Vorstandssitzungen sind Ergebnisprotokolle zu fertigen.
  7. Der Vorstand steht im Kontakt zum Verwaltungsrat der Kirchengemeinde.

 

 

§9

Kassenprüfung

 

Mindestens einmal jährlich sind das Kassenbuch, die Rechnungsbelege sowie deren ordnungsgemäße Verbuchung und die satzungsgemäße Mittelverwendung durch die beiden Kassenprüfer zu überprüfen. Die Mitgliederversammlung ist über das Ergebnis dieser Prüfung zu informieren.

 

 

 

§10

Auflösung des Vereines

 

Bei Auflösung des Vereines oder bei Wegfall seines bisherigen steuerbegünstigten Zweckes fällt das Vermögen des Vereines an die Gemeinde Peterswald-Löffelscheid, die es ausschließlich für gemeinnützige Zwecke für den Ortsteil Löffelscheid zu verwenden hat.

 

 

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Spenden

 

Der Förderverein freut sich selbstverständlich über jede Spende auf unser Vereinskonto. Wir sind laut Bescheinigung des Finanzamtes Simmern-Zell als gemeinnütziger Verein anerkannt und berechtigt, Spendenquittungen gemäß dem Einkommensteuerrecht auszustellen. Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung liegt ebenfalls vor.

Je mehr Spenden, desto schneller können wir Reparaturen durchführen. Die Spenden werden ausschließlich zur Erhaltung und Instandsetzung der Kirchenanlage verwendet. Jeder Betrag hilft!

 

 

IBAN: DE 89 58761343 000 2121210
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Wir bedanken uns im Voraus für Ihre großzügige Spende!

Patrozinium – 05. Juli 1964

... der große Tag des Dorfes Löffelscheid. Der folgende Text ist der Broschüre

"Unsere neue Kirche Maria Heimsuchung, in Löffelscheid"

entnommen:

 

Ein Freudentag für Löffelscheid – Pfarrei Peterswald

 

Mit frohem Herzen lauschte ich dem Ruf: Wir gehen zum Haus des Herrn.

 

Dieser alte Psalmruf erfüllte die Herzen der Löffelscheider am Sonntag, dem 5. Juli 1964. Im fahnen- und blumengeschmückten Dorf fand am Sonntagmorgen die feierliche Einweihung der neuen Filialkirche zu Löffelscheid, Maria Heimsuchung, statt. Unter den Klängen der Blasmusik zog die Prozession vom alten zum neuen Gotteshaus, an der Spitze mit Pastor Jäckel, Prälat Prof. Thomas sowie Pater Rektor und verschiedene Fratres von Ravengiersburg vom Missionsseminar, mit dem Peterswald seit langer Zeit durch die Seelsorge freundschaftlich verbunden ist.

 

Bei der Ankunft trug ein Mädchen das Gedicht vor: „Nun schaut der Turm in das weite Land“. Dann folgte nach altem Ritus die Einweihung durch den Herrn Prälaten Prof. Thomas, der zu Beginn den Beistand Gottes für seine Segenshandlung erbat. Während der Weihehandlung sang die Schola des Klosters die liturgischen Gesänge. Nach der Einsegnung des Äußeren und Inneren der Kirche sprach der Prälat von dem Gotteshaus als einem jahrhundertelangen Mittelpunkt des Dorfes, der auf heiligem Boden gegründet sei. Der Bischof habe ihm den Auftrag gegeben, der Gemeinde zu danken für die großen Opfer, die sie aufbrachte. Er schloß mit dem Wunsch, daß stets Gnade und Friede von dieser so selten gut gelungenen, modernen Kirche ausgehe.

 

In dem feierlichen Levitenamt hielt h. Pater Rektor Leyener die Festpredigt. Sie stand unter dem Bibelwort: „Seht da das Zelt Gottes unter den Menschen“. Die gleiche Freude, die die Menschen des Alten Testamentes erfüllt habe, als sie zum Tempel hinaufpilgerten, sei auf den Gesichtern zu erkennen gewesen, als man zum neuen Gotteshaus zog, das wirklich ein wahres Haus Gottes nach unserem heutigen Denken sei.Pater Rektor schilderte sodann geschichtlich die einzelnen Baustile: Die Basiliken in ihrer Anlehnung an die Königshäuser weltlicher Art, die romanische Kirche, die gleich einer Trutzburg Gottes festgegründet auf der Erde steht, die Gotik mit ihren zum Himmel strebenden Türmen und die barocke Art, zu der der aus der alten Kirche überführte Altar gehöre. Er bezeichnet es als eine glückliche Lösung, daß der Altar so in der Kirche stände, das die Gemeinde ihn wirklich umgebe. Wir kommen gerne zu diesem Gotteshaus, das so weihevoll zum Beten und Opfern so geeignet ist, schloß er seine Worte. Die Schola der Fratres und der Löffelscheider Chor trugen dazu bei, den Gottesdienst feierlich und erhebend zu gestalten.

 

Nach dem Gottesdienst versammelten sich die Gläubigen vor der Kirche um den Lautsprecher, wo Landtagsabgeordneter Steffen, Mastershausen, das Wort ergriff. Er überbrachte zunächst die Glück – und Segenswünsche von Landrat Keller, der den Wunsch gehabt habe, zur Feier zu kommen, aber durch eine dringende Reise im letzten Augenblick verhindert war. Der Abgeordnete rief die Erinnerung wach an die Zeit, als der Plan zum Kirchbau entstand. Er sei von Herzen erfreut über die nun vollendete Ausführung. Wie ein Finger rage der Turm zum Himmel. Er dankte vor allem auch der Stifterin des Grundstückes – Frau Henrich – die Grundstück und ihr Haus geopfert habe für die Kirche.

 

Nachdem Pastor Jäckel ein tiefempfundenes Gedicht vorgetragen hatte, sprach Amtsbürgermeister Hölkermann von dem schwierigen Weg, der vor allem vom Pastor zurückzulegen war. Er sei aber nötig gewesen und heute stehe hier nun eines der schönsten Gotteshäuser, die nach dem Kriege im Bistum Trier errichtet wurden. Das Schlußwort sprach der Prälat. Er schloß in seinen Dank Pastor Jäckel ein, der stets unermüdlich am Werke gewesen sei. Als Gabe des Bischofs überbrachte er eine Geldspende und forderte alle auf im Eifer und Opfer nicht zu erlahmen.

 

Ein modernes Gotteshaus: ein Wagnis auf so einem Hunsrückdorf wie Löffelscheid! Aber das Wagnis ist gelungen. Schon während des Baues zog das Gotteshaus viele Besucher von weither an. Nun kommen immer mehr und alle sagen es frohen Herzens: Das ist eine moderne Kirche, in ihr kann man beten, in ihr ist man geborgen, in ihr spürt man etwas von der Schönheit des himmlischen Jerusalems, sie versöhnt mit der modernen Zeit!

 

Die Mutter Gottes (Maria Heimsuchung) war auch Patronin der alten Kirche. Zweiter Patron ist der hl. Nikolaus. Auf der Haupteingangstür sind Motive aus dem Leben dieses Heiligen angebracht.

 

Die Kirche ist ein Rundbau, zwei Kegel ineinander geschoben. Die hochragende Wand versinnbildlicht die andere Welt, das himmlische Jerusalem mit dem alten Altarbild hl. Dreifaltigkeit, die Mutter Gottes und die Heiligen und Christus im Tabernakel. Der kleinere Kegel „trägt“ das Heil – die Eucharistie – Altar – Beichtkapelle – Taufkapelle. Die Kirchendecke umschließt einen wie der schützende Mantel der Mutter Gottes. Die Kirchenbänke schließen sich halbkreisförmig um den Altar. Der Altar selbst ist ein einfacher Tisch aus rotem Sandstein, leicht, fast schwebend im Raum. Das Innere erhält sein Licht durch ein Lichtband, wo die beiden Kegel aufeinanderstoßen und durch ein hochliegendes, buntes Fensterband mit Darstellungen aus dem Leben Mariens. Den Altarraum belichten zwei große Dreieckfenster. Die Kirche hat einen Durchmesser von 19 Metern. Die Firsthöhe beträgt 13 Meter, die aufragende Wand 11 Meter.

 

Der Turm hat eine Höhe von 28 Metern. Die tragende Konstruktion ist in Stahlbeton ausgeführt. Die Turmspitze ist in Holz gebaut und mit Schiefer verkleidet.

 

Die Gemeinde Löffelscheid kann stolz sein auf dieses Gotteshaus. Gott segne dieses Gotteshaus und alle die da gehen ein und aus.